Lebendspende
Wartezeiten von mehreren Jahren auf eine Niere sind eher
die Regel als die Ausnahme. Mit der Möglichkeit einer
Lebendspende lässt sich diese Wartezeit verkürzen oder
unter idealen Voraussetzungen sogar ganz vermeiden. Der
Zeitpunkt der Transplantation ist außerdem planbar.
Die Organübertragung ist damit unter den bestmöglichen
Voraussetzungen durchführbar.
Lebendnierenspende bedeutet, dass ein gesunder Mensch
einem Nierenkranken eine seiner Nieren schenkt, ohne
davon materielle oder ähnliche Vorteile zu haben. Die
Erfolgschancen einer Lebendnierenspende sind in aller
Regel besser als bei einer Leichennierenspende. Bisherige
Untersuchungen konnten zeigen, dass bei Lebendspenden
die neue Niere mit einer höheren Wahrscheinlichkeit
einwandfrei arbeitet. Auch die Funktionsdauer
einer Lebendspende verlängert sich gegenüber einer
Leichenspende.
Je näher die Blutsverwandtschaft zwischen Spender und
Empfänger ist, d.h. je mehr Gewebemerkmale übereinstimmen,
desto besser ist das Ergebnis.
Die Organentnahme von einer lebenden Person ist aber
nur zulässig, wenn die entsprechende Person volljährig ist
und ihre Zustimmung zu dieser Operation gegeben hat.
Der Organspender muss vorher von dem Arzt über den
Eingriff und seine Risiken aufgeklärt werden. Sein Leben
darf über das Operationsrisiko hinaus nicht gefährdet
werden. Außerdem ist der Eingriff nur erlaubt, wenn zum
Zeitpunkt der Organentnahme kein anderes geeignetes
Organ zur Verfügung steht.
Als Spender kommen prinzipiell alle gesunden Personen
in Frage, die in einer engen emotionalen und/oder verwandtschaftlichen
Beziehung zum Empfänger stehen und
deren Blutgruppe zur Blutgruppe des Empfängers passt.
Im Einzelnen können dies Eltern, Geschwister, erwachsene
Kinder, Großeltern, Ehepartner oder Lebensgefährten
sein.
In aller Regel kann der Spender nach der Entfernung einer
Niere sein Leben ganz normal weiterführen. Die verbliebene
Niere übernimmt weitgehend die Funktion der entfernten
Niere und ermöglicht auch weiterhin ein normales
Leben. Der Spender muss sich an keine Diät und an keine
Trinkmengenbegrenzung halten. Allerdings sollte man sich
bewusst darüber sein, dass eine Organentnahme, wie jede
Operation, unerwünschte Wirkungen und Risiken in sich
birgt. Dazu zählen zum Beispiel eine Infektionsgefahr oder
mögliche Risiken durch die Narkose. Außerdem müssen
die Spender darüber informiert werden, welche Folgen
spätere Erkrankungen wie eigene Nierenleiden oder Bluthochdruck
haben können.
Die Lebendspende ist ebenfalls ausführlich im Transplantationsgesetz
geregelt. Dabei wird auch die Prüfung durch
eine unabhängige Kommission vorgesehen, die feststellt,
ob die Organspende wirklich freiwillig und ohne psychischen
und finanziellen Druck durchgeführt wird. Die Lebendspende
eines Organs, wie z. B. der Niere, ist nur
zugunsten eines Verwandten ersten oder zweiten Grades,
des Ehepartners, Verlobten oder einer anderen dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig
nahestehenden Person möglich. Organhandel
sowie das Übertragen und das Sich-Übertragen-lassen
gehandelter Organe werden in dem Gesetz ausdrücklich
unter Strafe gestellt. Die ärztliche Nachbetreuung für Lebendspender
und Empfänger ist ebenfalls sehr intensiv.
In der Frage für oder gegen die Organspende bzw.
Lebendspende gibt es kein Richtig oder Falsch. Sie können
diese Frage nur für sich persönlich beantworten, und
niemand hat das Recht, Sie für die Antwort zu kritisieren.
Wichtig ist nur, dass Sie selbst und freiwillig zu einer
Entscheidung kommen.