Lebendspende

Organspende per Lebendspende

Wartezeiten von mehreren Jahren auf eine Niere sind eher die Regel als die Ausnahme. Mit der Möglichkeit einer Lebendspende lässt sich diese Wartezeit verkürzen oder unter idealen Voraussetzungen sogar ganz vermeiden. Der Zeitpunkt der Transplantation ist außerdem planbar. Die Organübertragung ist damit unter den bestmöglichen Voraussetzungen durchführbar.

Lebendnierenspende bedeutet, dass ein gesunder Mensch einem Nierenkranken eine seiner Nieren schenkt, ohne davon materielle oder ähnliche Vorteile zu haben. Die Erfolgschancen einer Lebendnierenspende sind in aller Regel besser als bei einer Leichennierenspende. Bisherige Untersuchungen konnten zeigen, dass bei Lebendspenden die neue Niere mit einer höheren Wahrscheinlichkeit einwandfrei arbeitet. Auch die Funktionsdauer einer Lebendspende verlängert sich gegenüber einer Leichenspende.

Je näher die Blutsverwandtschaft zwischen Spender und Empfänger ist, d.h. je mehr Gewebemerkmale übereinstimmen, desto besser ist das Ergebnis. Die Organentnahme von einer lebenden Person ist aber nur zulässig, wenn die entsprechende Person volljährig ist und ihre Zustimmung zu dieser Operation gegeben hat. Der Organspender muss vorher von dem Arzt über den Eingriff und seine Risiken aufgeklärt werden. Sein Leben darf über das Operationsrisiko hinaus nicht gefährdet werden. Außerdem ist der Eingriff nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein anderes geeignetes Organ zur Verfügung steht. Als Spender kommen prinzipiell alle gesunden Personen in Frage, die in einer engen emotionalen und/oder verwandtschaftlichen Beziehung zum Empfänger stehen und deren Blutgruppe zur Blutgruppe des Empfängers passt. Im Einzelnen können dies Eltern, Geschwister, erwachsene Kinder, Großeltern, Ehepartner oder Lebensgefährten sein.

Organspende per Lebendspende

In aller Regel kann der Spender nach der Entfernung einer Niere sein Leben ganz normal weiterführen. Die verbliebene Niere übernimmt weitgehend die Funktion der entfernten Niere und ermöglicht auch weiterhin ein normales Leben. Der Spender muss sich an keine Diät und an keine Trinkmengenbegrenzung halten. Allerdings sollte man sich bewusst darüber sein, dass eine Organentnahme, wie jede Operation, unerwünschte Wirkungen und Risiken in sich birgt. Dazu zählen zum Beispiel eine Infektionsgefahr oder mögliche Risiken durch die Narkose. Außerdem müssen die Spender darüber informiert werden, welche Folgen spätere Erkrankungen wie eigene Nierenleiden oder Bluthochdruck haben können.

Organspende per Lebendspende

Die Lebendspende ist ebenfalls ausführlich im Transplantationsgesetz geregelt. Dabei wird auch die Prüfung durch eine unabhängige Kommission vorgesehen, die feststellt, ob die Organspende wirklich freiwillig und ohne psychischen und finanziellen Druck durchgeführt wird. Die Lebendspende eines Organs, wie z. B. der Niere, ist nur zugunsten eines Verwandten ersten oder zweiten Grades, des Ehepartners, Verlobten oder einer anderen dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehenden Person möglich. Organhandel sowie das Übertragen und das Sich-Übertragen-lassen gehandelter Organe werden in dem Gesetz ausdrücklich unter Strafe gestellt. Die ärztliche Nachbetreuung für Lebendspender und Empfänger ist ebenfalls sehr intensiv. In der Frage für oder gegen die Organspende bzw. Lebendspende gibt es kein Richtig oder Falsch. Sie können diese Frage nur für sich persönlich beantworten, und niemand hat das Recht, Sie für die Antwort zu kritisieren. Wichtig ist nur, dass Sie selbst und freiwillig zu einer Entscheidung kommen.