Die gesetzlichen Grundlagen für
Organspenden in Deutschland
Leider gibt es mehr Nierenkranke, die ein neues Organ benötigen, als Spender. Damit die Auswahl für Spenderorgane geregelt und Missbrauch möglichst vermieden wird, hat der Bundestag ein Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, das so genannte „Transplantationsgesetz“ (TPG), verabschiedet, das zum 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist. Insgesamt vermittelt dieses Gesetz allen Adressaten – Organspendern, Empfängern, Ärzten, Angehörigen und der Bevölkerung – die geforderte und für zwingend erforderlich erachtete Rechtssicherheit im Umgang mit der Transplantation von inneren Organen.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzes lauten:
Transplantationen lebenswichtiger Organe wie der Nieren dürfen nur in Transplantationszentren vorgenommen werden. Wenn Sie sich genau über das Gesetz informieren wollen, können Sie sich an das Bundesministerium für Gesundheit oder an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wenden. Diese stellen Ihnen in der Regel den genauen Gesetzestext kostenlos zur Verfügung (www.bmgs.de, www.organspende-info.de).
Wer bestimmt über die Verteilung der Organe?
Jedem Patienten auf der Warteliste sollte die medizinisch erforderliche Transplantation ermöglicht werden. Dazu ist nicht nur eine aufwändige Logistik nötig, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass die Vergabe gerecht erfolgt.
Um diese Ziele zu erreichen, sind zwei Organisationen besonders wichtig:
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und Eurotransplant.
Die DSO ist für die gesamte Organisation der Organspende und Transplantation in Deutschland verantwortlich. Für den Fall einer Organspende steht sie rund um die Uhr bereit, um die Krankenhäuser zu unterstützen und die Durchführung zu organisieren. Unter anderem stimmt sie dafür die Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Transplantationszentren ab und ist für den Transport der Organe verantwortlich.
Eurotransplant in Leiden/Holland ist dagegen die zentrale Sammelstelle für medizinische Daten von Patienten, die zur Transplantation angemeldet sind. Dieser Zentrale sind folgende Länder in Europa angeschlossen: Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Slowenien und Kroatien. An Eurotransplant bzw. die jeweils zuständige Transplantationszentrale werden die Daten der Spender gemeldet. Per Computer werden die Werte des Spenders und der möglichen Empfänger verglichen. Wartezeit und übereinstimmende Gewebemerkmale entscheiden dann über die Vergabe des Organs. Sollte in Ausnahmefällen kein geeigneter Empfänger im Eurotransplant- Bereich gefunden werden, nimmt die Zentrale Kontakt zu anderen europäischen Datenzentralen auf.


